Vereinsgründung in der Schweiz: Checkliste
Vereins-Studio Redaktion · 5. Oktober 2026
Einen Verein in der Schweiz zu gründen ist überschaubar, wenn ihr die Schritte in einer festen Reihenfolge macht. Diese Checkliste führt durch Statuten, Versammlung und die ersten Aufgaben danach. Sie ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Voraussetzungen und Mindestzahl der Gründerinnen und Gründer
Das Schweizer Zivilgesetzbuch regelt den Verein in den Artikeln 60 ff. Ein Verein, der einen ideellen Zweck verfolgt, erhält die Persönlichkeit, sobald aus den Statuten der Wille ersichtlich ist, als Körperschaft zu bestehen. Politisch, religiös, wissenschaftlich, künstlerisch, wohltätig, gesellig oder ein anderer nicht wirtschaftlicher Zweck: das sind die Beispiele, die Artikel 60 nennt. Wer hauptsächlich ein Gewerbe betreiben will, ist beim Verein oft falsch und sollte die Rechtsform separat prüfen lassen.
Eine feste Mindestzahl der Gründerinnen und Gründer steht in Artikel 60 nicht. In der Praxis braucht es mehrere Personen, weil die Statuten Organe vorsehen, mindestens eine Mitgliederversammlung und einen Vorstand. Eine Gründung durch eine einzige Person ist umstritten und bei Banken und Behörden oft nicht anschlussfähig. Plant mit so vielen Personen, dass Vorstand und Versammlung besetzt sind und jemand das Protokoll führt, der nicht gleichzeitig alle Ämter hält.
Kantonale Besonderheiten, Bewilligungen für bestimmte Tätigkeiten und die Frage, ob ihr später Gemeinnützigkeit beantragen wollt, sind nicht Teil dieser Checkliste. Die Steuerbefreiung ist nicht automatisch. Sie wird bei der zuständigen Steuerbehörde beantragt und setzt voraus, dass Statuten und tatsächliche Tätigkeit dazu passen. Schreibt «gemeinnützig» nicht auf die Website, bevor ihr eine Verfügung habt.
Statuten entwerfen
Artikel 61 Absatz 1 ZGB verlangt schriftliche Statuten. Sie müssen den Zweck, die Mittel und die Organisation angeben. Ohne diese drei Punkte ist der Entwurf unvollständig, auch wenn er sonst lang ist. Schreibt den Zweck so, dass ein Aussenstehender versteht, was ihr tut und was ihr nicht tut. «Förderung des Sports» ist dünn. «Betrieb einer Unihockey-Mannschaft für Erwachsene in der Gemeinde X» ist prüfbar.
Die Mittel sagen, wovon der Verein lebt: Mitgliederbeiträge, Spenden, Anlässe. Ihr müsst keine Beträge in die Statuten schreiben, wenn ihr sie jedes Jahr an der Versammlung festlegen wollt. Dann sagt die Bestimmung genau das. Die Organisation benennt die Organe. Üblich sind die Generalversammlung als oberstes Organ, das Artikel 69 ZGB so bezeichnet, und ein Vorstand, der die laufenden Geschäfte führt.
Weitere Bestimmungen, die ihr früh klärt: wer Mitglied werden kann, wie man austritt, wie die Versammlung einberufen wird, wie beschlossen wird, und was beim Austritt oder bei der Auflösung mit dem Vermögen geschieht. Wenn ihr später eine Steuerbefreiung wollt, achten die Behörden besonders auf den Zweck und auf die Vermögensbindung. Das ist ein Grund, den Entwurf von jemandem lesen zu lassen, der Vereine kennt. Eine Vorlage aus dem Internet ist ein Start, kein Schluss.
Dieser Text liefert keine Musterstatuten zum Kopieren. Statuten sind der Vertrag eures Vereins. Übernehmt keine Formulierung, die ihr nicht verstanden habt.
Gründungsversammlung durchführen
Ladet die Personen ein, die mitgründen wollen, mit Datum, Ort und dem Hinweis, dass Statuten beraten und Organe gewählt werden. Schickt den Statutenentwurf vorher, nicht erst im Raum. Wer den Text zum ersten Mal in der Versammlung sieht, kann ihn nicht prüfen.
Die Versammlung stellt fest, wer anwesend ist. Sie berät den Entwurf, ändert ihn wenn nötig, und nimmt die Statuten an. Danach wählt sie den Vorstand gemäss den Bestimmungen, die ihr gerade angenommen habt. Haltet fest, wer welches Amt übernimmt und wer zeichnet, wenn ihr das schon wisst. Eine Zeichnungsregel, die nur im Kopf der Präsidentin existiert, hilft der Bank nicht.
Beschliesst, wo der Sitz ist. Der Sitz ist eine Gemeinde, nicht eine Privatadresse, auch wenn die Post vorerst dorthin geht. Legt fest, wer die Unterlagen aufbewahrt. Das ist meist das Sekretariat.
Protokoll, Wahlen und Annahme der Statuten
Das Protokoll ist der Beleg, dass der Verein entstanden ist. Es nennt Datum, Ort, die anwesenden Personen, die Annahme der Statuten und das Ergebnis der Wahlen. Die gefassten Beschlüsse stehen im Wortlaut oder so genau, dass jemand sie später wiederholen kann. Unterschriften gemäss eurer eigenen Regel, mindestens die protokollführende Person und eine weitere aus dem Vorstand.
Heftet die angenommenen Statuten an das Protokoll oder verweist auf die Version mit Datum, die ihr ablegt. Eine Datei namens «Statuten_final_neu2» ohne Datum ist in einem Jahr wertlos. Gebt dem Dokument ein Datum und legt es so ab, dass der nächste Vorstand es findet.
Die Wahl ist nur so viel wert, wie die gewählten Personen zugestimmt haben. Wer nicht anwesend war, sollte die Annahme des Amts schriftlich bestätigen, bevor ihr die Person nach aussen nennt. Das gilt auch für die Website: stellt nur Personen als Vorstand hin, die das Amt angenommen haben.
Nach der Gründung: Konto, Versicherungen, Auftritt
Ein Konto auf den Verein bekommt ihr in der Regel nur mit Statuten, Protokoll und einem Ausweis der zeichnungsberechtigten Personen. Die Bank legt fest, was sie sehen will. Rechnet mit Rückfragen. Bis das Konto besteht, solltet ihr Mitgliederbeiträge nicht über ein privates Konto laufen lassen, wenn es sich vermeiden lässt. Vermischt das Geld nicht mit privaten Ausgaben.
Die Eintragung ins Handelsregister ist nicht für jeden Verein Pflicht. Artikel 61 Absatz 2 ZGB verpflichtet zur Eintragung, wenn der Verein für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder wenn er revisionspflichtig ist. Viele kleine ideelle Vereine tragen sich nicht ein. Ob ihr eintragen müsst, hängt von eurer Tätigkeit ab und nicht von diesem Text. Im Zweifel fragt ihr die kantonale Stelle oder eine Beratung, bevor ihr eine Pflicht bejaht oder verneint.
Eine Haftpflichtversicherung ist für viele Vereine mit Anlässen, Sport oder Jugendarbeit sinnvoll und nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben. Prüft, was eure Tätigkeit braucht, besonders wenn ihr Räume nutzt, die eine Police verlangen. Schreibt keine Versicherungsdeckung auf die Website, die ihr nicht abgeschlossen habt.
Der öffentliche Auftritt kommt, sobald Name, Sitz und Kontakt stimmen. Eine einfache Seite mit Zweck, Vorstand und dem nächsten Treffen reicht. Wie ihr sie aufbaut, steht in der Anleitung Vereinswebsite erstellen und im Leitfaden Vereinswebseite erstellen. Die Angaben zum Anbieter von Vereins-Studio, nicht zu eurem Verein, stehen im Impressum.
Kurz-Checkliste zum Abhaken
Zweck in einem Satz, den Aussenstehende verstehen. Statutenentwurf mit Zweck, Mitteln und Organisation, vorher verschickt. Gründungsversammlung mit Anwesenheitsliste, Annahme der Statuten und Wahl des Vorstands. Protokoll mit Datum und Unterschrift, Statuten mit demselben Datum abgelegt. Sitz und zeichnungsberechtigte Personen notiert.
Konto auf den Verein beantragt, sobald die Bank die Unterlagen nennt. Geklärt, ob eine Handelsregister-Eintragung für eure Tätigkeit nötig ist. Geklärt, ob eine Versicherung für Anlässe nötig ist. Kontaktadresse eingerichtet, die nicht an eine einzelne Privatperson gebunden ist. Erste öffentliche Informationen: wer ihr seid, wo ihr euch trefft, wie man mitmacht.
Zwei Personen haben Zugriff auf Unterlagen und, sobald sie steht, auf die Website. Der nächste Termin ist aufgeschrieben, nicht nur vereinbart. Wenn ihr eine Software für die Seite sucht, vergleicht den Aufwand der Pflege und nicht nur den ersten Aufbau. Die Konditionen von Vereins-Studio, inklusive der selbst gewählten Beitragsspanne, stehen auf der Seite Preise. Für den Verein hinter der Seite bleibt ihr verantwortlich, nicht das Werkzeug.
Wenn ein Punkt unklar ist, besonders Zweck, Vermögensbindung oder Registerpflicht, holt eine Auskunft ein, bevor ihr nach aussen auftritt. Diese Checkliste hat keine Fristen erfunden und keine Gebühren genannt, weil beides von Kanton, Bank und Tätigkeit abhängt.
